Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gästeführerin

1. Buchung
Die Buchung der Stadtführung kann über das Kontaktformular auf dieser Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande und ist für beide Vertragspartner rechtlich verbindlich. Bei der Buchung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Gästeführerin.

2. Honorare
Die aktuellen Preise für die Führungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beschreibungen der Führungen auf dieser WebSite. Die Honorare enthalten keine Umsatzsteuer, da die Gästeführerin Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG ist.

3. Stornierungsfristen
Auftragsstornierungen müssen drei Tage vor dem Führungstermin schriftlich erfolgen. Bei späterer Auftrags-Stornierung werden 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Bei Absage des Auftraggebers am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen der Gruppe wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe (100%) in Rechnung gestellt.

4. Gruppengröße / Teilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl bei den Führungen beträgt 20 Personen. Sollte entgegen einer anders lautenden Bestellung die Teilnehmerzahl überschritten werden, berechne ich in Ausnahmefällen von der 21. bis 25. Person 3,00 EUR pro Person. Danach wird ein zweiter /eine zweite Gästerführer:in eingesetzt.

5. Zahlungsweise
Soweit anders nicht schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Führungstag direkt bei der Gästeführerin in bar gegen Quittung oder Rechnung. Auf Wunsch des Kunden ist auch eine Überweisung mit Rechnungsstellung möglich. Eintrittsgelder und weitere anfallende Kosten sind im Gästeführerhonorar nicht enthalten.

6. Wartezeit
Bei Verspätung der Gruppe wartet die Gästeführerin 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Führung entsprechend verkürzt. Sofern es möglich ist, kann die ursprünglich vorgesehene Dauer eingehalten werden - allerdings mit entsprechender Honorarerhöhung. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

7. Haftung
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko der Teilnehmer. Die Gästeführerin haftet nur für solche Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In den übrigen Fällen ist die Haftung der Gästeführerin auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Das Betreten von Gebäuden (z.B. Rathausturm) im Rahmen einer Führung erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Versicherungsschutz
Für meine Gästeführertätigkeit besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadensversicherung. Die Haftpflichtversicherung wurde bei der Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München abgeschlossen - räumlicher Geltungsbereich: weltweit.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org.

9. Sonstiges
Die Führungen finden bei jedem Wind und Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach Absprache ein Schlechtwetterprogramm verabredet werden.
Bei kirchlichen Amtshandlungen (Gottesdienst, Taufe, Hochzeit) oder Konzert, Konzertproben u.ä. kann es vorkommen, dass die Führung im Dom trotz Bestätigung nicht stattfinden kann.
Ton- und Bildaufnahmen sind während der Führung nicht gestattet.
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